Voraussetzungen für die Heirat in Dänemark 2026
Fachlich geprüft von Ludmila Bernowski, CEO & Mitgründerin von Denmark Wedding Services. Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Praktische, erfahrungsbasierte Informationen, keine Rechtsberatung — wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt. Unser Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen
Kurzantwort: Heiraten in Dänemark können Paare jeder Staatsangehörigkeit – auch zwei Deutsche oder ein deutsch-ausländisches Paar –, wenn beide mindestens 18 Jahre alt und nicht verheiratet sind und legal einreisen. Ehefähigkeitszeugnis und Wohnsitz in Dänemark sind nicht nötig. Familieretshuset prüft einen vollständigen Antrag in der Regel in etwa 5 Werktagen (kein garantierter Wert), und die Ehe ist in Deutschland gültig.
Inhalt dieser Seite
- Voraussetzungen für die Heirat in Dänemark — was gilt für alle Paare?
- Wer darf in Dänemark heiraten? Deutsche und internationale Paare
- Vorbereitung von Deutschland aus — was kommt auf Sie zu?
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus — für wen ist die Heirat in Dänemark am einfachsten?
- Was macht Dänemark für Paare aus Deutschland einfacher?
- Gleichgeschlechtliche Paare — gilt ein anderes Verfahren?
- Ist die Heirat in Dänemark in Deutschland anerkannt?
- Wie Denmark Wedding Services internationale Paare unterstützt
- Was kostet die Heirat in Dänemark insgesamt?
- Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
- Ihr nächster Schritt zur Hochzeit in Dänemark
Für wen ist dieser Leitfaden? Für deutsche, binationale und internationale Paare – vor allem mit Wohnsitz in Deutschland –, die wissen möchten, ob sie in Dänemark heiraten dürfen und welche Voraussetzungen und Unterlagen für ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzungen: beide Partner volljährig, ledig (bzw. rechtskräftig geschieden oder verwitwet), legale Einreise und persönliche Anwesenheit bei der Trauung.
- Wer in Deutschland gemeldet ist, reicht die Erweiterte Meldebescheinigung ein – sie weist den Familienstand aus, eine Ledigkeitsbescheinigung entfällt dann.
- Familieretshuset genehmigt vollständige Anträge in der Regel in etwa 5 Werktagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Anträge beider Partner, die Gebühr und alle Unterlagen vorliegen (ein Richtwert, keine Garantie); der Trautermin ist ein eigener Schritt danach.
- Die Genehmigung (Prøvelsesattest) ist 4 Monate gültig – kürzer, wenn Reisepass, Visum oder Aufenthaltstitel früher ablaufen; in diesem Zeitraum muss die Trauung stattfinden.
- Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in Deutschland ohne weitere Eintragung gültig (Art. 11 EGBGB); die Nachbeurkundung beim Standesamt ist freiwillig.
- Im Komfort-Paket wählen Sie zwischen drei Trauorten: Tønder (rund 5 km von der deutschen Grenze), Aabenraa (rund 25 km bzw. etwa 25 Minuten Fahrt von der Grenze) und Kopenhagen.
Heiraten in Dänemark ist für viele Paare aus Deutschland der pragmatische Weg zum Standesamt – besonders dann, wenn einer der Partner keinen deutschen Pass besitzt und das deutsche Verfahren mit Ehefähigkeitszeugnis oder einer Befreiung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts (§ 1309 Abs. 2 BGB) und übersetzten Urkunden lange dauern würde. Die dänische Behörde Familieretshuset (die Familienrechtsbehörde; sie ist zuständig, sofern nicht beide Partner dänische oder nordische Staatsbürger sind oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark haben) prüft Anträge von Paaren aus aller Welt nach denselben Regeln: Es zählt, dass Sie beide heiraten dürfen, nicht verheiratet sind und sich rechtmäßig im Land aufhalten – nicht, woher Sie kommen.
Voraussetzungen für die Heirat in Dänemark — was gilt für alle Paare?
Die Voraussetzungen sind für alle Konstellationen gleich (Stand: September 2026):
- Beide Partner sind mindestens 18 Jahre alt.
- Keiner der Partner ist verheiratet; eine frühere Ehe muss rechtskräftig geschieden oder durch Tod beendet sein.
- Beide reisen legal nach Dänemark ein und halten sich dort rechtmäßig auf – als EU-Bürger mit Pass oder Personalausweis, als Drittstaatsangehöriger mit Visum, Aufenthaltstitel eines EU-Staates oder im visumfreien Aufenthalt.
- Beide sind bei der Trauung persönlich anwesend; eine Heirat per Stellvertreter oder online ist nicht möglich.
- Zwei Trauzeugen sind dabei – im Komfort-Paket stellen wir sie, eigene Trauzeugen sind ebenfalls möglich.
Was Dänemark ausdrücklich nicht verlangt: einen Wohnsitz in Dänemark, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Befreiung davon, Geburtsurkunden der Eheleute oder einen Termin bei einer Botschaft. Wie Paare mit einem Partner aus einem Drittstaat vorgehen, erklärt unser Artikel Ehe mit einem Nicht-EU-Partner in Dänemark ausführlich. Wer als in Deutschland gemeldetes Paar heiratet, findet die Besonderheiten zusätzlich in unserem Leitfaden von Deutschland aus in Dänemark heiraten.
Wer darf in Dänemark heiraten? Deutsche und internationale Paare
Familieretshuset ist zuständig, sobald mindestens einer der Partner weder dänischer oder nordischer Staatsbürger ist noch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark hat. Damit fallen praktisch alle Paare aus Deutschland in dieses Verfahren. Typische Konstellationen, die wir begleiten:
- Zwei deutsche Staatsbürger, die bewusst in Dänemark statt beim heimischen Standesamt heiraten – etwa wegen des schnellen Verfahrens oder als kleine Hochzeit zu zweit.
- Deutsch-europäische Paare, zum Beispiel deutsch-polnisch oder deutsch-italienisch, die beide in Deutschland oder in zwei verschiedenen EU-Ländern leben.
- Binationale Paare mit einem Partner aus einem Nicht-EU-Staat, der in Deutschland lebt (mit Aufenthaltstitel) oder für die Hochzeit einreist.
- Zwei Nicht-EU-Bürger, die gemeinsam mit Schengen-Visum oder visumfrei einreisen.
- Fernbeziehungen, bei denen die Partner in verschiedenen Ländern wohnen und vor dem Zusammenziehen heiraten möchten.
- Gleichgeschlechtliche Paare – für sie gelten in Dänemark seit 2012 exakt dieselben Regeln.

Vorbereitung von Deutschland aus — was kommt auf Sie zu?
Die gesamte Vorbereitung erledigen Sie von zu Hause aus; nach Dänemark reisen Sie erst zur Trauung (Stand: September 2026). Sie erhalten Ihre persönliche Unterlagenliste, unterschreiben die drei vorausgefüllten Formulare von Hand und laden Ihre Unterlagen als Scan oder Foto hoch. Wir prüfen alles und reichen den Antrag bei Familieretshuset ein; liegt der Behörde der vollständige Antrag vor, kommt die Genehmigung in der Regel nach etwa 5 Werktagen, danach wird der Trautermin im Rathaus reserviert.
Jeden Schritt mit typischen Stolpersteinen beschreibt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Hochzeit in Dänemark. Wie die Behörde arbeitet und was die Prøvelsesattest ist, erklärt unser Porträt von Familieretshuset, der dänischen Familienrechtsbehörde.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Trauung?
Pro Partner benötigen Sie in der Regel:
- Reisepass oder – für EU-Bürger – Personalausweis (Vorder- und Rückseite); beim Pass Farbfotos aller Seiten.
- Wohnsitznachweis, nicht älter als 3 Monate: Wer in Deutschland gemeldet ist, reicht die Erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt ein; wer in einem anderen Land lebt, eine amtliche Wohnsitzbescheinigung.
- Nachweis des Familienstands (Ledigkeitsbescheinigung), nicht älter als 3 Monate – entfällt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, wenn sie die Erweiterte Meldebescheinigung einreichen, denn diese weist den Familienstand aus. Mit einer einfachen Meldebescheinigung ist er dagegen nötig.
- Bei Scheidung: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk; bei Verwitwung: die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.
- Gemeinsame Kinder: eine Geburtsurkunde für jedes Kind.
Für einen Partner aus einem Nicht-EU-Staat kommen ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, je nach Ausstellungsland eine Apostille oder Legalisation auf den Personenstandsurkunden (z. B. aus Russland, der Ukraine oder Indien ja, aus den USA, Großbritannien oder der Türkei in der Regel nicht; nie auf dem Pass) hinzu. Dokumente auf Dänisch, Englisch oder Deutsch werden ohne Übersetzung akzeptiert. Die vollständige Liste nach Lebenssituation steht in unserem Artikel Unterlagen für die Heirat in Dänemark.
Wie lange dauert das Verfahren bis zur Trauung?
Wie lange das Besorgen der Unterlagen dauert, hängt vom Bürgerbüro und vom Herkunftsland der Urkunden ab. Liegen Familieretshuset die Anträge beider Partner, die Gebühr und alle Unterlagen vor, kommt die Genehmigung in der Regel nach etwa 5 Werktagen (Stand: September 2026, kein garantierter Wert). Sie gilt 4 Monate – oder kürzer, wenn Reisepass, Visum oder Aufenthaltstitel früher ablaufen; bei einem Pass aus einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR kann sie früher enden, weil der Pass nach der Ausreise noch 3 Monate gültig sein muss (siehe Schritt 4 unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung). Der Trautermin ist ein eigener Schritt danach und hängt von den freien Terminen des Rathauses ab. Unvollständige Unterlagen verlängern die Prüfung am häufigsten. Welche Jahreszeit sich eignet und wie weit im Voraus Sie planen sollten, beschreibt unser Artikel wann Sie am besten in Dänemark heiraten.
Kopenhagen, Aabenraa oder Tønder — wo kann man in Dänemark heiraten?
Im Komfort-Paket wählen Sie zwischen drei Rathäusern: Tønder (Tondern) liegt nur rund 5 km von der deutschen Grenze entfernt (Heiraten in Tønder), Aabenraa (Apenrade) rund 25 km bzw. etwa 25 Minuten Fahrt vom Grenzübergang Kruså/Padborg (Heiraten in Aabenraa), und eine Trauung in Kopenhagen lässt sich mit einer Städtereise verbinden (Heiraten in Kopenhagen, die schönsten Orte in Kopenhagen für Paare). Die beiden Grenzorte vergleicht unser Artikel Tondern oder Apenrade? im Detail. In welcher Sprache getraut wird – Dänisch, Englisch oder Deutsch –, hängt vom jeweiligen Rathaus ab. Trauzeugen der Kommune gibt es in Tønder dienstags und donnerstags vormittags und in Aabenraa montags bis donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr; im Komfort-Paket stellen wir zwei Trauzeugen.
Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus — für wen ist die Heirat in Dänemark am einfachsten?
Den Aufwand bestimmt weniger der Pass als die Frage, woher Ihre Urkunden stammen und wie Sie einreisen. Grob lassen sich vier Gruppen unterscheiden:
- Beide Partner EU- oder Schweizer Bürger: der schlankste Fall. Pass oder Personalausweis, Wohnsitznachweis, gegebenenfalls Familienstandsnachweis und Scheidungsurteil – eine Apostille auf diesen Urkunden ist nicht nötig, ein Visum oder Aufenthaltsnachweis ebenfalls nicht.
- Nicht-EU-Partner mit Aufenthaltstitel in Deutschland oder einem anderen EU-Staat: Eine Kopie des Aufenthaltstitels belegt den rechtmäßigen Aufenthalt; ein Visum und die EES-Prüfung entfallen dann.
- Visumfreie Staatsangehörige (zum Beispiel aus den USA, Kanada oder dem Vereinigten Königreich): Seit Einführung des Einreise-/Ausreisesystems EES werden Pässe nicht mehr gestempelt. Als Nachweis dienen die Prüfung der erlaubten Aufenthaltsdauer mit dem offiziellen EU-Rechner und die Bordkarte oder das E-Ticket mit dem Einreisedatum.
- Visumpflichtige Staatsangehörige: Sie benötigen ein Schengen-Visum, das den Zeitraum der Trauung abdeckt. Was bei der Beantragung zu beachten ist, beschreibt unser Artikel Visum für die Hochzeit in Dänemark.
Ob eine Personenstandsurkunde – etwa ein Scheidungsurteil oder eine Ledigkeitsbescheinigung, nie aber der Pass – eine Apostille braucht, entscheidet der Staat, der sie ausgestellt hat, nicht Ihre Staatsangehörigkeit:
- Keine Apostille: Urkunden aus Deutschland, den anderen EU/EWR-Staaten und der Schweiz; Urkunden aus den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland, der Türkei und den meisten anderen europäischen Staaten akzeptiert Familieretshuset in der Regel ohne Apostille.
- Apostille nötig: zum Beispiel Urkunden aus Russland, der Ukraine, Belarus, Georgien, Kasachstan und aus weiteren Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens wie Indien, China, Japan, Brasilien oder Mexiko.
- Legalisation über die Botschaft: Urkunden aus Staaten, die dem Übereinkommen nicht angehören, zum Beispiel Iran, Irak, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten oder Katar.
Wo eine Apostille oder Legalisation nötig ist, ist das häufig der zeitaufwendigste Schritt und sollte als Erstes angegangen werden. Eine Apostille wird in dem Staat ausgestellt, der die Urkunde ausgestellt hat; bei der Legalisation vervollständigen die Behörden des Ausstellungsstaates und die Botschaft die Kette. Vor der Einreichung prüfen wir, ob jede Ihrer Urkunden eine Apostille oder Legalisation braucht und ob sie vollständig ist. Urkunden, die weder auf Dänisch noch auf Englisch oder Deutsch ausgestellt sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen. Für russischsprachige Urkunden bieten wir eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche an (50 € pro Dokument); Urkunden in anderen Sprachen übersetzt ein autorisierter Übersetzer Ihrer Wahl.
Die dänischen Behörden prüfen bei jedem Paar, ob eine Scheinehe vorliegt, und können dazu jedes Paar befragen – etwa, wie lange Sie sich kennen, wo Sie sich kennengelernt haben, ob Sie gemeinsame Kinder haben und ob Sie zusammenleben oder zusammengelebt haben. Ist ein Partner aus einem Drittstaat, empfehlen wir, gemeinsame Fotos, Reisetickets oder Chatverläufe als Beziehungsnachweis bereitzuhalten. Ist ein Partner Brite, lesen Sie auch unseren Vergleich Heiraten mit Briten nach dem Brexit.

Was macht Dänemark für Paare aus Deutschland einfacher?
Vor allem das Verfahren: Beim deutschen Standesamt braucht ein ausländischer Partner in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Befreiung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts (§ 1309 Abs. 2 BGB) – in Dänemark entfällt dieser Schritt. Dafür nehmen Paare die Anreise und eine Trauung im Rathaus statt an einem frei gewählten Ort in Kauf. Die ausführliche Abwägung mit Vor- und Nachteilen finden Sie in unserem Beitrag Dänemark oder Deutschland im Vergleich und in unseren Gründen für die Trauung in Dänemark.
Gleichgeschlechtliche Paare — gilt ein anderes Verfahren?
Nein. Dänemark führte 1989 als erstes Land der Welt die eingetragene Partnerschaft ein und öffnet die Ehe seit dem 15. Juni 2012 für gleichgeschlechtliche Paare. Antrag, Unterlagen, Prüfzeit und Trauung sind identisch – es gibt weder ein eigenes Formular noch zusätzliche Nachweise.
Für Paare aus Deutschland ist auch die Anerkennung unkompliziert: Seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Deutschland die „Ehe für alle“, und eine in Dänemark geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe ist hier als Ehe wirksam. Seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25. November 2025 (Rechtssache C-713/23) müssen zudem alle EU-Staaten die in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von Unionsbürgern anerkennen, die dort ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genutzt haben; ob dafür eine kurze Hochzeitsreise genügt, ist nicht entschieden.
Schwieriger kann es für binationale Paare werden, deren zweites Heimatland außerhalb der EU die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt. Die Ehe bleibt dann nach dänischem und deutschem Recht gültig, entfaltet im Heimatstaat aber möglicherweise keine Wirkung. Klären Sie das vorab mit der zuständigen Botschaft. Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden zur gleichgeschlechtlichen Ehe in Dänemark.
Ist die Heirat in Dänemark in Deutschland anerkannt?
Ja. Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in Deutschland formgültig (Art. 11 EGBGB) und muss nicht eingetragen werden; deutsche Staatsangehörige können sie freiwillig beim Standesamt nachbeurkunden lassen (§ 34 PStG) und dort auch einen gemeinsamen Ehenamen erklären. Innerhalb der EU ist die Heiratsurkunde nach der Verordnung (EU) 2016/1191 von der Apostille befreit (manche Behörden fragen dennoch danach); für die Verwendung außerhalb der EU brauchen Sie in der Regel die Apostille des dänischen Außenministeriums, das dafür etwa 5–7 Werktage bei Einreichung per Post oder Kurier nennt. Ob die Ehe im Heimatstaat eines nichtdeutschen Partners anerkannt wird, entscheidet dessen Recht: Fragen Sie beim Standesamt oder Konsulat dieses Staates nach, wie eine im Ausland geschlossene Ehe registriert wird. Für den Ehegattennachzug eines Drittstaatsangehörigen nach Deutschland ist die dänische Ehe eine anerkannte Grundlage; die übrigen Voraussetzungen, etwa in der Regel einfache Deutschkenntnisse (A1) mit Ausnahmen, prüfen Auslandsvertretung und Ausländerbehörde. Nachbeurkundung, Ehename und Apostille im Detail erklärt unser Artikel Dänische Heiratsurkunde: Apostille und Anerkennung in Deutschland.

Wie Denmark Wedding Services internationale Paare unterstützt
Denmark Wedding Services sitzt in Langenfeld (Rheinland) und begleitet Paare auf Deutsch, Englisch und Russisch. Gegründet hat die Agentur Ludmila Bernowski, die 2018 selbst binational in Dänemark geheiratet hat, gemeinsam mit Shenol Reetz – mehr dazu in unserer Geschichte. Unser Komfort-Paket deckt die gesamte rechtliche und organisatorische Seite ab:
- Prüfung aller Unterlagen vor der Einreichung, damit Rückfragen der Behörde möglichst vermieden werden.
- Antrag bei Familieretshuset inklusive der dänischen Behördengebühr – für Sie fällt keine zusätzliche Gebühr an.
- Drei vorausgefüllte Formulare (Dienstleistungsvertrag, Vollmacht, Wahrheitserklärung), die Sie nur noch unterschreiben.
- Reservierung des Trautermins im Rathaus in Tønder, Aabenraa oder Kopenhagen – im Paket enthalten.
- Zwei Trauzeugen – im Paket enthalten und von uns gestellt; eigene Trauzeugen sind ebenfalls möglich.
- KI-Assistent rund um die Uhr: Unser KI-Hochzeitsassistent beantwortet Ihre Fragen im Chat oder per Sprache.
- Apostille-Prüfung: ob Ihre Urkunden eine Apostille oder Legalisation brauchen.
Sie zahlen erst am Ende, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Wie wir arbeiten, zeigt unsere Seite zum Ablauf mit Denmark Wedding Services; woran Sie eine seriöse Agentur erkennen und was Sie auch selbst erledigen können, beschreibt unser Artikel Agentur oder selbst organisieren?.
Was kostet die Heirat in Dänemark insgesamt?
| Posten | Preis (Stand: September 2026) | Hinweis |
|---|---|---|
| Komfort-Paket | 799,00 € | inkl. Antrag, dänischer Behördengebühr, Trautermin, zwei Trauzeugen |
| Apostille-Service (optional) | 100 € | Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde, für die Verwendung außerhalb der EU |
| Beglaubigte Übersetzung Russisch ⇄ Deutsch (optional) | 50 € pro Dokument | nur Deutsch ⇄ Russisch; andere Sprachen übersetzt ein autorisierter Übersetzer ins Dänische, Englische oder Deutsche |
| Persönliche Beratung (optional) | 19,99 € | für individuelle Fragen vorab |
| Erweiterte Meldebescheinigung | je nach Stadt | beim Bürgerbüro in Deutschland |
| Nachbeurkundung in Deutschland (optional) | je nach Standesamt | nach der Hochzeit |
| Anreise, Unterkunft, Ringe, Fotograf, Essen | individuell | nicht im Paket enthalten |
Der Paketpreis ist für alle Paare gleich – ob zwei Deutsche oder ein deutsch-ausländisches Paar mit Urkunden aus mehreren Ländern. Eine ausführliche Kostenaufstellung mit Anreise und Unterkunft finden Sie in unserem Artikel Kosten der Hochzeit in Dänemark. Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen Sie konkret brauchen, starten Sie am besten mit unserer kostenlosen Checkliste für die Hochzeit in Dänemark – Sie erhalten Ihre persönliche Liste als PDF per E-Mail.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Muss man in Dänemark wohnen, um dort zu heiraten?
Nein. Weder vor noch nach der Hochzeit muss einer der Partner in Dänemark wohnen. Sie müssen lediglich legal einreisen und sich zur Trauung rechtmäßig in Dänemark aufhalten. Viele Paare reisen am Vortag an und fahren am Tag nach der Trauung wieder nach Hause. Die Unterlagen werden vorher digital eingereicht, sodass für den Antrag niemand nach Dänemark reisen muss.
Können wir in Dänemark heiraten, wenn wir in verschiedenen Ländern leben?
Ja. Leben Sie zum Beispiel in Deutschland und Ihr Partner in einem anderen Land, reicht jeder den Wohnsitznachweis seines Landes ein – in Deutschland die Erweiterte Meldebescheinigung, anderswo eine amtliche Wohnsitzbescheinigung. Wichtig ist nur, dass beide am Tag der Trauung rechtmäßig in Dänemark sind. Für Partner aus Drittstaaten gelten zusätzlich die Regeln zu Visum und Aufenthalt.
In welcher Sprache findet die Trauung in Dänemark statt?
Getraut wird je nach Rathaus auf Dänisch, Englisch oder Deutsch. Solange Sie beide eine dieser Sprachen verstehen, brauchen Sie keinen Dolmetscher. Ob eine Trauung auf Deutsch möglich ist, hängt vom Rathaus ab – das klären wir vor der Terminreservierung mit Ihnen. Die Heiratsurkunde wird unabhängig von der Trausprache in fünf Sprachen ausgestellt (Dänisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch).
Muss das deutsche Standesamt der Heirat in Dänemark vorher zustimmen?
Nein. Der Antrag geht ausschließlich an Familieretshuset in Dänemark; ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Befreiung davon ist nicht nötig. Das deutsche Standesamt kommt erst nach der Hochzeit ins Spiel – und nur, wenn Sie das möchten: für die freiwillige Nachbeurkundung oder für die Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens. Gültig ist die Ehe in Deutschland auch ohne diesen Schritt.
Bringen wir eigene Trauzeugen mit oder werden sie gestellt?
Beides ist möglich. Reisen Sie mit Familie oder Freunden an, können zwei volljährige Begleitpersonen mit Ausweis Ihre Trauzeugen sein. Kommen Sie allein – etwa für eine kleine Hochzeit zu zweit –, stellen wir zwei Trauzeugen; das ist im Komfort-Paket enthalten. Wie eine solche Trauung ohne Gäste abläuft, lesen Sie in unserem Leitfaden zur Elopement-Hochzeit in Dänemark.
Ihr nächster Schritt zur Hochzeit in Dänemark
Heiraten in Dänemark ist kein Schlupfloch, sondern ein geregeltes staatliches Verfahren mit klaren Voraussetzungen: volljährig, nicht verheiratet, legal im Land, beide persönlich anwesend. Wer seine Unterlagen vollständig einreicht, erhält die Genehmigung in der Regel nach etwa 5 Werktagen, hat danach 4 Monate Zeit für die Trauung (weniger, wenn Reisepass, Visum oder Aufenthaltstitel früher ablaufen) und kommt mit einer Ehe nach Hause, die in Deutschland gültig ist.
Der sinnvollste erste Schritt ist Ihre persönliche Unterlagenliste: Mit der kostenlosen Checkliste für die Heirat in Dänemark wissen Sie in etwa 2 Minuten, welche Dokumente Sie beide brauchen und ob eine Apostille oder Übersetzung nötig ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer besonderen Situation, erreichen Sie uns über unsere Kontaktseite – oder Sie lesen zunächst unsere häufigen Fragen zur Hochzeit in Dänemark.
Quellen
- Familieretshuset – internationale Eheschließungen – offizielle Informationen der dänischen Familienrechtsbehörde zu Antrag und Voraussetzungen (Englisch)
- Familieretshuset – rechtmäßiger Aufenthalt für die Eheschließung – welche Nachweise Drittstaatsangehörige für den legalen Aufenthalt brauchen (Englisch)
- Life in Denmark – Heiraten in Dänemark – offizielles dänisches Bürgerportal zu Zuständigkeit und Voraussetzungen (Englisch)
- Dänisches Außenministerium – Legalisation und EU-Verordnung 2016/1191 – Befreiung von der Apostille für Personenstandsurkunden innerhalb der EU (Englisch)
- Dänische Botschaft in Deutschland – Legalisierung dänischer Heiratsurkunden – Hinweise zur Verwendung dänischer Heiratsurkunden in Deutschland
- EU-Rechner „Wie lange darf ich bleiben?“ (EES) – offizielles Werkzeug zur Prüfung der erlaubten Aufenthaltsdauer
- EGBGB – Art. 11 Form von Rechtsgeschäften – Formgültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe
- Personenstandsgesetz – § 34 Eheschließungen im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
- BGB – § 1309 Ehefähigkeitszeugnis – Anforderungen des deutschen Standesamts an ausländische Verlobte und Befreiung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Tønder Kommune – Trauung für Paare aus dem Ausland – Trauzeiten und Trauzeugen der Kommune (Englisch)
- Aabenraa Kommune – Trauung – Trauzeugen der Kommune montags bis donnerstags 10–12 Uhr (Dänisch)
- BAMF – Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland – Sprachnachweis (A1) und Ausnahmen beim Nachzug zum Ehepartner nach Deutschland
- Gerichtshof der EU – Urteil C-713/23 vom 25. November 2025 (EUR-Lex) – Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen von Unionsbürgern
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