Unterlagen für die Heirat in Dänemark: Was Sie brauchen
Fachlich geprüft von Ludmila Bernowski, CEO & Mitgründerin von Denmark Wedding Services. Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Praktische, erfahrungsbasierte Informationen, keine Rechtsberatung — wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt. Unser Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen
Kurzantwort: Wer in Deutschland gemeldet ist, braucht für die Hochzeit in Dänemark pro Person in der Regel nur den Reisepass (EU-/EWR-Bürger alternativ den Personalausweis) und eine erweiterte Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate. Nach einer früheren Ehe kommt der rechtskräftige Scheidungsbeschluss oder die Sterbeurkunde hinzu. Geburtsurkunden und ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt Dänemark nicht.
Inhalt dieser Seite
- Welche Unterlagen brauchen Sie für die Heirat in Dänemark?
- Erweiterte Meldebescheinigung – wo beantragen und was kostet sie?
- Was verlangt Dänemark nicht – anders als das deutsche Standesamt?
- Geschieden oder verwitwet – welche Nachweise sind nötig?
- Apostille oder Legalisation – was gilt je nach Ausstellungsland?
- Müssen Unterlagen für die Hochzeit in Dänemark übersetzt werden?
- Visum, Aufenthaltstitel oder visumfrei – wie weisen Nicht-EU-Partner den legalen Aufenthalt nach?
- EES seit 2026 – was ändert sich beim Einreisenachweis?
- Prøvelsesattest – welche Ergebnisse sind nach der Prüfung möglich?
- Scheinehe-Prüfung – worauf achtet Familieretshuset?
- Welche Details bei den Unterlagen führen am häufigsten zu Rückfragen?
- Am Hochzeitstag im Rathaus – was sollten Sie mitbringen?
- Wie unterstützt Denmark Wedding Services bei den Unterlagen?
- Häufige Fragen zu den Unterlagen für die Hochzeit in Dänemark
Für wen ist dieser Leitfaden? Für deutsche und binationale Paare, die ihre Unterlagen für die standesamtliche Trauung in Dänemark zusammenstellen – egal ob beide Partner Bürger eines EU-/EWR-Staats sind oder einer von außerhalb der EU und des EWR kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Basis für jeden Partner: gültiger Reisepass oder Personalausweis eines EU-/EWR-Staats plus Wohnsitz- und Familienstandsnachweis, nicht älter als 3 Monate. Paare mit gemeinsamen Kindern reichen zusätzlich deren Geburtsurkunden ein.
- Mit Wohnsitz in Deutschland genügt die erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerbüro – sie zeigt bereits den Familienstand, eine Ledigkeitsbescheinigung ist dann nicht nötig.
- Nicht verlangt werden: Geburtsurkunden der Eheleute, Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung durch das Oberlandesgericht, Botschaftstermine und ein Wohnsitz in Dänemark.
- Partner von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz: Nachweis des legalen Aufenthalts (Visum, Aufenthaltstitel oder EES-Nachweis) sowie Apostille bzw. Legalisation auf Urkunden je nach Ausstellungsland. Ohne gemeinsame Kinder fordern wir zusätzlich einen Beziehungsnachweis an; Familieretshuset verlangt ihn nicht vorab, kann ihn aber anfordern.
- Unterlagen auf Deutsch, Englisch oder Dänisch werden ohne Übersetzung akzeptiert.
- Vollständige Anträge prüft Familieretshuset in der Regel in etwa 5 Werktagen – ein Richtwert, kein garantierter Wert.
Die dänische Behörde für Familienrecht, Familieretshuset, prüft vor jeder Trauung mit ausländischen Beteiligten, ob beide Partner die Ehevoraussetzungen erfüllen. Dafür reichen Sie vorab einen kleinen, aber vollständigen Satz an Unterlagen ein. Welche das genau sind, hängt von drei Fragen ab: Wo sind Sie gemeldet? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie beide? Waren Sie schon einmal verheiratet oder haben Sie gemeinsame Kinder? Dieser Leitfaden beantwortet alle drei – mit dem Blick eines Paares, das in Deutschland lebt. Stand: September 2026.
Der wichtigste Unterschied zum deutschen Standesamt: Dänemark prüft die Ehevoraussetzungen selbst und verlangt dafür kein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland. Genau das macht die Trauung in Dänemark für viele binationale Paare so viel überschaubarer. Was mit der dänischen Heiratsurkunde nach der Hochzeit passiert – Apostille, Anerkennung und Eintragung in Deutschland –, erklären wir in einem eigenen Beitrag: Apostille und Anerkennung der dänischen Heiratsurkunde. Einen Überblick über den gesamten Weg zur Trauung finden Sie in unserem Leitfaden zu den Voraussetzungen für die Heirat in Dänemark.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Heirat in Dänemark?

Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen in welcher Situation gebraucht werden. Grundlage sind die Anforderungen von Familieretshuset und unsere persönliche Dokumenten-Checkliste, mit der wir jeden Antrag vor der Einreichung prüfen.
| Unterlage | Wer braucht sie? | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Reisepass oder Personalausweis eines EU-/EWR-Staats | beide Partner | Pass: Farbfotos aller Seiten; Ausweis: Vorder- und Rückseite |
| Erweiterte Meldebescheinigung | wer in Deutschland gemeldet ist | nicht älter als 3 Monate; enthält den Familienstand |
| Wohnsitz- und Personenstandsnachweis | wer in einem anderen Land lebt | amtliche Bescheinigungen, nicht älter als 3 Monate |
| Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk | wer geschieden ist | für jede frühere Ehe |
| Sterbeurkunde des früheren Ehepartners | wer verwitwet ist | – |
| Geburtsurkunde jedes gemeinsamen Kindes | Paare mit gemeinsamen Kindern | ersetzt den Beziehungsnachweis |
| Nachweis des legalen Aufenthalts | Partner ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit | Visum, Aufenthaltstitel oder EES-Nachweis |
| Apostille oder Legalisation | wer Urkunden aus bestimmten Nicht-EU-Staaten einreicht | auf den Urkunden, nie auf dem Pass; hängt vom Ausstellungsland ab |
| Beziehungsnachweis (von DWS angefordert) | Partner von außerhalb der EU/des EWR ohne gemeinsame Kinder | gemeinsame Fotos, Reisetickets, Chatverläufe; Familieretshuset verlangt ihn nicht vorab, kann aber unbearbeitete gemeinsame Fotos anfordern |
Wohnsitz in Deutschland: Reisepass und erweiterte Meldebescheinigung
Für zwei deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland ist die Liste kurz: Reisepass oder Personalausweis und die erweiterte Meldebescheinigung. Den Pass fotografieren Sie vollständig, Seite für Seite in Farbe, jeweils zwei gegenüberliegende Seiten pro Foto – Familieretshuset verlangt ausdrücklich Bilder aller Seiten einschließlich Umschlag und leerer Seiten. Beim Personalausweis genügen Vorder- und Rückseite.
Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz
Wer außerhalb Deutschlands lebt, reicht statt der erweiterten Meldebescheinigung die amtliche Wohnsitzbescheinigung seines Landes ein und zusätzlich einen Personenstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung oder vergleichbare Bescheinigung). Beide sollten nicht älter als 3 Monate sein. Ist eine Bescheinigung weder auf Deutsch, Englisch noch Dänisch ausgestellt, braucht sie eine beglaubigte Übersetzung.
Ein Partner von außerhalb der EU/des EWR
Ist einer von Ihnen Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, kommen zwei Dinge hinzu: der Nachweis, dass er sich legal im Schengen-Raum aufhält (dazu mehr im Abschnitt zu Visum und Aufenthaltstitel), und je nach Ausstellungsland eine Apostille oder Legalisation auf seinen Urkunden (nie auf dem Pass; siehe Abschnitt „Apostille oder Legalisation“). Haben Sie keine gemeinsamen Kinder, bitten wir außerdem um einen Beziehungsnachweis wie gemeinsame Fotos, Reisetickets oder Chatverläufe. Familieretshuset verlangt gemeinsame Fotos nicht mit dem Antrag, kann aber nach Ihrer Beziehung fragen und unbearbeitete Fotos anfordern, wenn die Beziehung nicht ausreichend belegt erscheint. Haben Sie gemeinsame Kinder, entfällt der Beziehungsnachweis; stattdessen reichen Sie für jedes Kind die Geburtsurkunde ein. Ausführlich behandeln wir diese Konstellation im Ratgeber für binationale Paare.
Vollmacht und Formulare bei einem Antrag über DWS
Wenn wir den Antrag für Sie stellen, kommen drei Formulare hinzu: Dienstleistungsvertrag, Vollmacht für Familieretshuset und Wahrheitserklärung. Wir füllen sie aus Ihren Angaben vor und schicken sie Ihnen per E-Mail. Sie drucken sie aus, unterschreiben beide von Hand – Familieretshuset verlangt Originalunterschriften – und laden Fotos oder Scans hoch.
Erweiterte Meldebescheinigung – wo beantragen und was kostet sie?
Die erweiterte Meldebescheinigung ist das Dokument, das Paaren aus Deutschland den meisten Aufwand erspart. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz nur Name, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift. Auf Antrag stellt die Meldebehörde eine erweiterte Bescheinigung aus, die zusätzlich Angaben wie Staatsangehörigkeit und Familienstand enthält – und genau deshalb brauchen Sie mit ihr keine separate Ledigkeitsbescheinigung.
- Wo: beim Bürgerbüro, Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts; viele Kommunen bieten sie auch online mit der Online-Ausweisfunktion an.
- Kosten: Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest. Ein Beispiel (Stand: September 2026): Berlin verlangt 10 € bei persönlicher Beantragung, die einfache Meldebescheinigung ist dort online kostenlos. Die Gebühr Ihrer Kommune finden Sie auf deren Serviceseite.
- Alter: Bei der Einreichung sollte die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Beantragen Sie sie also erst, wenn Sie wirklich loslegen.
- Wichtig: Achten Sie beim Antrag darauf, ausdrücklich die erweiterte Bescheinigung mit Familienstand zu wählen. Mit einer einfachen Meldebescheinigung brauchen Sie zusätzlich einen Personenstandsnachweis.
Was verlangt Dänemark nicht – anders als das deutsche Standesamt?
Viele Paare kennen die Liste des deutschen Standesamts und sind überrascht, wie viel in Dänemark wegfällt. In Deutschland müssen Verlobte bei der Anmeldung der Eheschließung ihren Personenstand, Wohnsitz und ihre Staatsangehörigkeit durch öffentliche Urkunden nachweisen (§ 12 Personenstandsgesetz) – in der Praxis meist mit einer aktuellen Geburtsurkunde. Ein ausländischer Partner braucht zusätzlich in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes oder eine Befreiung durch das Oberlandesgericht (§ 1309 BGB).
| Unterlage | Deutsches Standesamt | Dänemark |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde der Eheleute | in der Regel ja | nein |
| Ehefähigkeitszeugnis des ausländischen Partners | in der Regel ja | nein |
| Befreiung durch das Oberlandesgericht | wenn kein Zeugnis ausgestellt wird | nein |
| Termin bei einer Botschaft | oft für das Ehefähigkeitszeugnis nötig | nein |
| Übersetzung deutscher Urkunden | nein | nein |
Außerdem nicht nötig sind kirchliche Dokumente und Taufurkunden. Beim deutschen Standesamt kann die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder die Befreiung durch das Oberlandesgericht oft mehrere Wochen bis Monate dauern. Einen ausführlichen Vergleich beider Wege finden Sie unter Dänemark oder Deutschland im Vergleich.
Geschieden oder verwitwet – welche Nachweise sind nötig?
Wer schon einmal verheiratet war, muss nachweisen, dass die frühere Ehe beendet ist.
- Geschieden: Reichen Sie den Scheidungsbeschluss (bei älteren Verfahren: das Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk ein. Bei mehreren früheren Ehen gilt das für jede einzelne. Ein deutscher Beschluss braucht weder Apostille noch Übersetzung. Stammt der Beschluss aus einem Nicht-EU-Staat, gelten die Regeln zu Apostille und Legalisation aus dem nächsten Abschnitt.
- Verwitwet: Nötig ist die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners – mit denselben Regeln zu Apostille und Übersetzung wie beim Scheidungsbeschluss.
- Gemeinsame Kinder: Für jedes gemeinsame Kind reichen Sie die Geburtsurkunde ein.
Die Apostille, die viele Paare mit Dänemark verbinden, betrifft übrigens meist erst die Zeit nach der Hochzeit – und dann die dänische Heiratsurkunde. Wann Sie sie brauchen und wann nicht, klärt unser Leitfaden zur Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde.
Apostille oder Legalisation – was gilt je nach Ausstellungsland?
Während die Grundliste für alle gleich ist, hängt die Form der Urkunden vom Ausstellungsland ab. Familieretshuset unterscheidet nach eigenen Angaben vier Fälle (Stand: September 2026):
| Urkunden aus … | Was Familieretshuset in der Regel verlangt |
|---|---|
| EU-/EWR-Staaten und der Schweiz | keine Apostille, keine Legalisation |
| USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Türkei, Großbritannien sowie die übrigen europäischen Staaten (außer den in der nächsten Zeile genannten) | in der Regel weder Apostille noch Legalisation |
| Russland, Ukraine, Belarus, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo sowie Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens außerhalb Europas | Apostille |
| Staaten, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind | Legalisation |
Den Reisepass müssen Sie nie apostillieren lassen. Maßgeblich ist das Land, das die Urkunde ausgestellt hat, nicht die Staatsangehörigkeit: Eine in Deutschland ausgestellte Urkunde braucht nie eine Apostille, auch wenn Ihr Partner zum Beispiel Russe oder Inder ist. Ob die Behörde im Einzelfall mehr verlangt, klären wir vor der Einreichung.
Russland und Ukraine
Beide Länder gehören zur Gruppe mit Apostillepflicht. Die Apostille wird im Ausstellungsland angebracht. Ob Ihre Urkunde eine braucht, prüfen wir vor der Einreichung. Weil die Urkunden auf Russisch oder Ukrainisch sind, kommt eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische hinzu, die auch die Apostille umfasst. Russische Urkunden übersetzen wir auf Wunsch beglaubigt ins Deutsche (50 € pro Dokument); für ukrainische Urkunden brauchen Sie einen eigenen autorisierten Übersetzer. Für Ukrainerinnen und Ukrainer mit vorübergehendem Schutz in Deutschland gilt der deutsche Aufenthaltstitel als Nachweis des legalen Aufenthalts.
Türkei und USA
Urkunden aus der Türkei und den USA verlangt Familieretshuset nach eigenen Angaben in der Regel ohne Apostille. Türkische Urkunden brauchen trotzdem eine beglaubigte Übersetzung; amerikanische sind auf Englisch und werden ohne Übersetzung akzeptiert.
Indien, China, Brasilien und andere Haager Vertragsstaaten
Hier ist die Apostille der Standardweg. Neu ist China: Für China gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit dem 7. November 2023, seitdem genügt auch für chinesische Urkunden die Apostille statt der früheren Legalisation. Vietnam gehört seit dem 11. September 2026 dazu.
Iran, Irak und andere Nicht-Vertragsstaaten
Iran, Irak, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Ägypten sind keine Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Urkunden von dort müssen legalisiert werden – das dauert in der Regel länger, planen Sie also mehr Vorlauf ein.
Großbritannien
Britische Urkunden verlangt Familieretshuset in der Regel ohne Apostille; sie sind auf Englisch und brauchen keine Übersetzung. Was deutsch-britische Paare seit dem Brexit sonst beachten sollten, lesen Sie im Beitrag Heiraten mit Briten nach dem Brexit.
Jedes Paar erhält von uns eine persönliche Liste – die Übersicht oben zeigt die Muster, Ihre Situation entscheidet über die Details.
Müssen Unterlagen für die Hochzeit in Dänemark übersetzt werden?

Familieretshuset akzeptiert Unterlagen auf Dänisch, Englisch oder Deutsch ohne Übersetzung. Für Paare aus Deutschland heißt das: Meldebescheinigung, Personalausweis und deutscher Scheidungsbeschluss brauchen keine Übersetzung. Urkunden in anderen Sprachen müssen von einem autorisierten Übersetzer ins Deutsche, Englische oder Dänische übersetzt werden – einschließlich einer darauf angebrachten Apostille; bei legalisierten Urkunden gilt das für alle Stempel und Vermerke. Für russischsprachige Urkunden bieten wir die beglaubigte Übersetzung Russisch–Deutsch für 50 € pro Dokument an. Für andere Sprachen brauchen Sie einen eigenen autorisierten Übersetzer.
- Keine Übersetzung für Unterlagen auf Deutsch, Englisch oder Dänisch
- Autorisierte Übersetzung für alle anderen Sprachen, auch für die Apostille
- Optional über DWS: Russisch ⇄ Deutsch, 50 € pro Dokument
- Andere Sprachen: eigener autorisierter Übersetzer
Visum, Aufenthaltstitel oder visumfrei – wie weisen Nicht-EU-Partner den legalen Aufenthalt nach?
Neben den Urkunden zählt, dass beide Partner sich am Hochzeitstag legal in Dänemark aufhalten dürfen. Für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz ist das mit dem Pass oder Ausweis erledigt. Für Partner von außerhalb der EU/des EWR akzeptiert Familieretshuset seit dem 10. April 2026 folgende Nachweise:
- Schengen-Visum (Typ C): Visum im Pass plus Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite aus dem EES-Rechner der EU plus Flugtickets oder Bordkarten. Das Visum muss am Hochzeitstag gültig sein; es kann von jedem Schengen-Staat ausgestellt sein, also auch von einer deutschen Auslandsvertretung.
- Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates: Lebt Ihr Partner mit deutschem Aufenthaltstitel in Deutschland, genügt eine Kopie des Titels – kein Visum, keine EES-Prüfung.
- Visumfreie Einreise: Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite aus dem EES-Rechner plus Flugtickets oder Bordkarten als Beleg für das Einreisedatum.
- Familienzusammenführung: Ein laufendes Verfahren zum Familiennachzug ist rechtlich vom Heiratsantrag getrennt; für die Trauung zählt allein der aktuelle legale Aufenthalt.
Wichtig: Ist Ihr Visum oder Ihr visumfreier Zeitraum abgelaufen und dürfen Sie nur deshalb bleiben, weil über Ihren Antrag auf Familiennachzug noch entschieden wird (verfahrensbedingter Aufenthalt, dänisch „processuelt ophold“), gilt das nach dem dänischen Ehegesetz nicht als legaler Aufenthalt – heiraten können Sie dann in der Regel nicht. Ausnahmen sind laut Life in Denmark nur unter besonderen Umständen möglich, etwa bei gemeinsamen Kindern, schwerer Krankheit oder einer langjährigen Bindung an Dänemark.
Für Kurzaufenthalte gilt die Regel von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum. Trifft keiner dieser Wege zu, kann Familieretshuset den Antrag nicht genehmigen – deshalb prüfen wir das, bevor Sie Reisen buchen. Alle Fallkonstellationen zeigt unser Ratgeber zu Visum und Einreise für die Hochzeit in Dänemark.
EES seit 2026 – was ändert sich beim Einreisenachweis?
Seit dem 10. April 2026 ist das Einreise-/Ausreisesystem der EU (EES) vollständig in Betrieb. Es erfasst Nicht-EU-Bürger mit Kurzaufenthalt an der Schengen-Grenze digital – mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken – und ersetzt die Stempel im Pass. Für die Hochzeit in Dänemark hat das drei Folgen:
- Einreisenachweis: Weil der Pass nicht mehr gestempelt wird, belegen visumfreie Reisende ihr Einreisedatum mit Bordkarte oder E-Ticket. Heben Sie diese Belege auf.
- Tage zählen: Die Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen wird automatisch für den gesamten Schengen-Raum berechnet – auch Tage in Deutschland zählen mit. Prüfen Sie vor der Buchung mit dem offiziellen EU-Rechner „Wie lange darf ich bleiben?“, klicken Sie auf „Senden“ und speichern Sie Daten- und Ergebnisseite: Das Ergebnis muss genügend Tage bis einschließlich Ihres Trautermins zeigen. Diesen Ausdruck laden Sie zusammen mit Ihren Unterlagen hoch.
- Passregeln: Für die Einreise in den Schengen-Raum muss der Pass eines Nicht-EU-Bürgers mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein, in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein und mindestens 2 leere Seiten haben.
Das EES gilt nicht für EU-Bürger und nicht für Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt. Die geplante Reisegenehmigung ETIAS für visumfreie Reisende ist noch nicht in Betrieb (Stand: September 2026).
Prøvelsesattest – welche Ergebnisse sind nach der Prüfung möglich?
Familieretshuset schließt die Prüfung mit einer Genehmigung, einer Nachforderung oder – selten – einer Ablehnung ab. Die Genehmigung ist die Prøvelsesattest: Sie gilt 4 Monate und verkürzt sich, wenn Reisepass, Visum oder Aufenthaltstitel früher ablaufen; Ihre Dokumente sollten deshalb deutlich über den Hochzeitstermin hinaus gültig sein. Vollständige Anträge werden in der Regel in etwa 5 Werktagen entschieden (ein Richtwert, keine Garantie), jede Nachforderung kostet dagegen Zeit. Den Trautermin reservieren Sie danach separat im Rathaus, etwa in Tønder, Aabenraa oder Kopenhagen. Bearbeitungszeiten, Gültigkeitsregeln und Ablehnungsgründe erklärt unser Beitrag über Familieretshuset, die dänische Behörde für Familienrecht.
Scheinehe-Prüfung – worauf achtet Familieretshuset?
Eine Ehe darf in Dänemark nicht geschlossen werden, um ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Deshalb kann Familieretshuset fragen, wie lange Sie sich kennen, ob Sie gemeinsame Kinder haben und ob Sie zusammenleben. Erscheint die Beziehung nicht ausreichend belegt, kann die Behörde unbearbeitete gemeinsame Fotos anfordern, Rückfragen stellen oder zu einem Gespräch einladen – ein gut vorbereiteter Beziehungsnachweis mit Fotos aus verschiedenen Zeiten, Reisetickets und Chatauszügen beugt dem vor, und wir helfen Ihnen, ihn vorab zusammenzustellen.
Welche Details bei den Unterlagen führen am häufigsten zu Rückfragen?
Über die Grundliste hinaus führen vor allem vier Details zu Rückfragen von Familieretshuset: Wohnsitz- und Familienstandsnachweise, die älter als 3 Monate sind, ein fehlender Aufenthaltstitel, wenn ein Nicht-EU-Partner bereits in der EU lebt, unvollständig fotografierte Reisepässe und Formulare ohne Originalunterschrift. Jede Nachforderung verlängert die Bearbeitung deutlich. Wir prüfen deshalb jede Unterlage vor der Einreichung auf Datum, Vollständigkeit und Lesbarkeit.
- Aktualität: erweiterte Meldebescheinigung bzw. Wohnsitz- und Personenstandsnachweis nicht älter als 3 Monate
- Aufenthaltstitel: Kopie beilegen, wenn der Nicht-EU-Partner in einem Schengen-Staat lebt
- Reisepass vollständig: Farbfotos aller Seiten, auch Umschlag und leere Seiten
- Unterschriften: Vollmacht, Wahrheitserklärung und Dienstleistungsvertrag von beiden Partnern von Hand unterschrieben
Sie möchten wissen, welche Unterlagen in Ihrem Fall genau nötig sind? Unsere kostenlose persönliche Dokumenten-Checkliste fragt Ihre Situation ab und schickt Ihnen die passende Liste als PDF per E-Mail.
Am Hochzeitstag im Rathaus – was sollten Sie mitbringen?
Wenn Sie nach Dänemark reisen, ist Ihr Antrag bereits genehmigt. Für den Trautag selbst brauchen Sie wenig:
- Beide Reisepässe oder Ausweise – und zwar dieselben, die im Antrag stehen. Erneuern Sie Ihre Dokumente nicht zwischen Genehmigung und Trauung.
- Eine Kopie der Prøvelsesattest – wir schicken sie Ihnen digital, ein Ausdruck schadet nicht.
- Zwei Trauzeugen – das dänische Recht schreibt zwei Zeugen vor. Im Komfort-Paket stellen wir sie; bringen Sie eigene Trauzeugen mit, brauchen diese einen Lichtbildausweis.
- Eheringe, wenn Sie Ringe tauschen möchten – das ist freiwillig.
- Wetterfeste Kleidung oder einen Schirm für Fotos im Freien: Das Wetter an der dänischen Küste wechselt auch im Sommer schnell.
Die Trauung selbst dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Danach erhalten Sie die dänische Heiratsurkunde, ausgestellt in fünf Sprachen (Dänisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch). Wie Sie sie in Deutschland verwenden, erklärt unser Leitfaden zur dänischen Heiratsurkunde und Apostille.
Wie unterstützt Denmark Wedding Services bei den Unterlagen?
Wir sind ein deutsches Team aus Langenfeld (Rheinland) und begleiten Paare auf Deutsch, Englisch und Russisch. So läuft es ab:
- Schritt 1: Sie erhalten die kostenlose persönliche Checkliste.
- Schritt 2: Sie beantworten online die Fragen zum Antrag.
- Schritt 3: Wir schicken Ihnen die drei vorausgefüllten Formulare; Sie unterschreiben sie von Hand und laden sie hoch.
- Schritt 4: Sie laden Ihre Unterlagen hoch – Fotos oder Scans genügen, auch direkt mit der Handykamera.
- Schritt 5: Wir prüfen alles und reichen den Antrag bei Familieretshuset ein.
- Schritt 6: Nach der Genehmigung reservieren wir den Trautermin im Rathaus.
Das Komfort-Paket kostet 799,00 € und enthält die Prüfung Ihrer Unterlagen, den Antrag bei Familieretshuset einschließlich der dänischen Behördengebühr, die Kommunikation mit Familieretshuset, die Reservierung des Trautermins in Kopenhagen, Aabenraa oder Tønder, zwei Trauzeugen und den KI-Assistenten rund um die Uhr. Bezahlt wird erst am Ende des Dokumenten-Uploads – bevor wir etwas bei Familieretshuset einreichen. Nur wenn Ihr Fall es erfordert, kommen eine beglaubigte Übersetzung Russisch ⇄ Deutsch (50 € pro Dokument) oder später die Apostille auf der Heiratsurkunde (100 €) hinzu. Eine Aufstellung aller Posten finden Sie unter Kosten für das Heiraten in Dänemark. Ob Sie den Antrag lieber selbst bei Familieretshuset stellen oder eine Agentur beauftragen, vergleicht unser Beitrag Hochzeitsagentur oder selbst beantragen.
Wie sich die Unterlagen in den gesamten Ablauf einfügen, zeigt die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Heiraten in Dänemark. Speziell für Paare aus Deutschland lohnt sich außerdem unser Beitrag Von Deutschland zum Standesamt in Dänemark; unseren Ablauf im Detail sehen Sie auf der Seite So funktioniert es.
Häufige Fragen zu den Unterlagen für die Hochzeit in Dänemark
Braucht man zum Heiraten in Dänemark eine Geburtsurkunde?
Nein. Für die Eheleute selbst verlangt Familieretshuset keine Geburtsurkunde – anders als das deutsche Standesamt, bei dem Sie Ihren Personenstand meist mit einer aktuellen Geburtsurkunde nachweisen. Eine Geburtsurkunde brauchen Sie in Dänemark nur für gemeinsame Kinder: Für jedes Kind reichen Sie eine ein. Sie ersetzt dann zugleich den Beziehungsnachweis, den wir bei Partnern von außerhalb der EU/des EWR sonst anfordern.
Wo bekomme ich die erweiterte Meldebescheinigung und was kostet sie?
Die erweiterte Meldebescheinigung stellt das Bürgerbüro, Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts aus, in vielen Kommunen auch online mit der Online-Ausweisfunktion. Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest; Berlin verlangt zum Beispiel 10 € vor Ort (Stand: September 2026). Wählen Sie ausdrücklich die erweiterte Variante mit Familienstand, und beantragen Sie sie höchstens 3 Monate vor der Einreichung.
Brauche ich für Dänemark zusätzlich eine Ledigkeitsbescheinigung?
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und die erweiterte Meldebescheinigung einreichen, nein – sie weist den Familienstand bereits aus. Eine Ledigkeitsbescheinigung oder einen anderen Personenstandsnachweis brauchen Sie nur, wenn Sie lediglich eine einfache Meldebescheinigung haben oder in einem anderen Land leben. Auch dieser Nachweis sollte bei der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Kann man in Dänemark ohne Reisepass heiraten, nur mit Personalausweis?
Ja, als Bürger eines EU-/EWR-Staats können Sie statt des Reisepasses Ihren Personalausweis verwenden; Familieretshuset braucht dann Fotos von Vorder- und Rückseite. Staatsangehörige anderer Staaten brauchen dagegen ihren Reisepass, vollständig fotografiert. Wichtig für alle: Bringen Sie zur Trauung genau das Dokument mit, das im Antrag steht, und erneuern Sie es nicht zwischen Genehmigung und Hochzeit.
Welche Unterlagen braucht ein Nicht-EU-Bürger für die Hochzeit in Dänemark?
Ein Partner ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit braucht seinen Reisepass, einen Wohnsitz- und Personenstandsnachweis, gegebenenfalls Scheidungs- oder Sterbeurkunde, einen Nachweis des legalen Aufenthalts – Visum, Aufenthaltstitel oder EES-Nachweis mit Bordkarte. Gibt es keine gemeinsamen Kinder, fordern wir zusätzlich einen Beziehungsnachweis an; Familieretshuset verlangt ihn nicht vorab, kann aber unbearbeitete gemeinsame Fotos anfordern. Je nach Ausstellungsland kommen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung hinzu.
Wie alt dürfen die Unterlagen für die Hochzeit in Dänemark sein?
Wohnsitz- und Familienstandsnachweise, also auch die erweiterte Meldebescheinigung, sollten bei der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Für Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden und Geburtsurkunden der Kinder nennt unsere Checkliste keine solche Frist. Der Reisepass sollte deutlich über den Hochzeitstermin hinaus gültig sein, denn läuft er bald ab, verkürzt Familieretshuset die Gültigkeit der Prøvelsesattest.
Quellen
- Familieretshuset – Anforderungen an Unterlagen, Übersetzung und Apostille (dänische Behörde für Familienrecht, Englisch)
- Familieretshuset – Antrag auf die Prøvelsesattest und beizufügende Unterlagen
- Familieretshuset – Nachweis des legalen Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger ab 10. April 2026
- Familieretshuset – aktuelle Bearbeitungszeiten
- Familieretshuset – Verbot von Scheinehen
- lifeindenmark.borger.dk – Heiraten in Dänemark: legaler Aufenthalt, Passregeln und Gültigkeit der Prøvelsesattest (offizielles dänisches Behördenportal)
- § 18 Bundesmeldegesetz – Inhalt der Meldebescheinigung
- Service Berlin – Meldebescheinigung beantragen, Gebühren
- § 12 Personenstandsgesetz – Anmeldung der Eheschließung in Deutschland und § 1309 BGB – Ehefähigkeitszeugnis
- HCCH – Statustabelle des Haager Apostille-Übereinkommens
- EU – Einreise-/Ausreisesystem (EES), offizielle Informationen
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