Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen bei Denmark Wedding Services. Mit der Nutzung unserer Dienste stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu. Wir agieren als Vermittler zwischen Ihnen und den dänischen Behörden.
1. Leistungsumfang
1.1 Wir unterstützen bei der Prüfung, Formatierung und Einreichung von Dokumenten. 1.2 Wir sind keine Behörde und können keine Genehmigung garantieren, aber unsere Erfahrung und Dokumentenprüfung vor der Einreichung helfen, das Fehlerrisiko zu verringern.
2. Zahlungen & Erstattungen
2.1 Eine Servicegebühr von 799,00 € wird bei der Buchung im Voraus bezahlt. Diese Gebühr deckt die Dokumentenprüfung, Vorbereitung und Einreichung bei den dänischen Behörden ab und enthält bereits die dänische Behördengebühr (Familieretshuset) — es fallen keine weiteren Pflichtgebühren an. 2.2 Folgende optionale Zusatzleistungen können nach der ersten Dokumenteneinreichung separat ausgewählt und bezahlt werden: Apostille-Service (100 €) und Beglaubigte Dokumentenübersetzung DE ⇄ RU (50 € pro Dokument). Der Terminreservierungs-Service (499 €) ist eine eigenständige Leistung mit eigener Vereinbarung und steht nur Paaren offen, die bereits ihre Familieretshuset-Genehmigung und einen unbenutzten Buchungslink besitzen. 2.3 Erstattungen nach einer Stornierung richten sich nach Abschnitt 4 und hängen davon ab, wie weit Ihr Antrag fortgeschritten ist.
3. Kundenpflichten
3.1 Sie müssen echte, unveränderte Dokumente vorlegen. 3.2 Sie sind für Ihre Einreiseerlaubnis (Visum/Aufenthaltstitel) verantwortlich. 3.3 Sie müssen den Zeremonien-Termin pünktlich wahrnehmen.
4. Stornierungen
4.1 Stornierungen müssen schriftlich an contact@denmarkweddingservices.com gerichtet werden. 4.2 Stornieren Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlung und bevor wir Ihren Antrag bei der dänischen Familienrechtsbehörde (Familieretshuset) eingereicht haben, erstatten wir die volle Gebühr von 799,00 € abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 99 €. 4.3 Stornieren Sie später (nach Ablauf dieser 14 Tage oder nach Einreichung des Antrags) und bevor Ihr Trauungstermin von der Gemeinde schriftlich bestätigt wurde, erstatten wir 50 % der Gebühr. 4.4 Sobald Ihr Trauungstermin von der Gemeinde schriftlich bestätigt ist, ist die Gebühr nicht mehr erstattungsfähig; sie enthält die in Ihrem Namen entrichtete dänische Behördengebühr. 4.5 Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Stornierung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. 4.6 Werden erforderliche Dokumente nicht innerhalb von 6 Monaten hochgeladen, kann die Akte geschlossen werden; eine Erstattung richtet sich dann nach 4.2–4.4 je nach erreichtem Stand. 4.7 Bei Vorlage gefälschter oder manipulierter Dokumente behalten wir uns vor, den Service ohne Erstattung zu beenden.
5. Haftung
5.1 Wir haften nicht für Verzögerungen durch Streiks oder Gesetzesänderungen. 5.2 Reisekosten werden bei Terminverschiebungen nicht erstattet.