Dienstleister
Partner 1
Partner 2
Diese Leistung kann nur für Paare erbracht werden, die bereits eine Genehmigung der dänischen Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) erhalten haben und über einen gültigen, noch nicht verwendeten Buchungslink verfügen.
3.1 Trauungstermine dänischer Kommunen werden zu unregelmäßigen Zeiten online freigegeben, häufig nachts, und sind in der Regel innerhalb von Sekunden von anderen Paaren, Agenturen und Diensten belegt, die um dieselben Termine konkurrieren.
3.2 Denmark Wedding Services überwacht das Online-Buchungssystem der Kommune fortlaufend in Ihrem Auftrag unter Verwendung des von Ihnen bereitgestellten Buchungslinks und reserviert einen Trauungstermin, sobald einer verfügbar wird.
3.3 Diese Leistung umfasst ausschließlich die Reservierung eines Trauungstermins. Nicht enthalten sind Dokumentenvorbereitung, Übersetzung, Apostille oder Begleitung; diese werden gesondert angeboten.
4.1 Sie weisen Denmark Wedding Services an, den ersten verfügbar werdenden Trauungstermin bei der in §2 genannten Kommune zu reservieren, unabhängig davon, welches Datum dies ist.
4.2 Sie werden vor der Buchung nicht um Zustimmung gebeten. Verfügbare Termine verschwinden innerhalb von Sekunden. Eine Rücksprache mit Ihnen ist nicht möglich; jeder Versuch würde dazu führen, dass der Termin an eine andere Partei verloren geht.
4.3 Sie akzeptieren jedes Datum, jeden Wochentag und jede Tageszeit innerhalb der Trauungszeiten der Kommune, einschließlich Termine in unmittelbarer Zukunft sowie Termine, die viele Monate später liegen können.
4.4 Sie bestätigen, dass Sie in der Lage und bereit sind, am reservierten Termin zu der in §2 genannten Kommune zu reisen, und dass dem keine Einschränkungen entgegenstehen.
4.5 Sobald ein Termin reserviert wurde, ist diese Leistung erbracht. Eine spätere Terminänderung ist nicht Bestandteil dieser Leistung und unterliegt der Verfügbarkeit, die nicht garantiert werden kann.
5.1 Denmark Wedding Services garantiert nicht, dass ein Trauungstermin gesichert wird. Diese Leistung ist ein Bemühen nach besten Kräften und kein zugesagter Erfolg.
5.2 Die Freigabe von Trauungsterminen liegt vollständig bei der dänischen Kommune. Denmark Wedding Services hat keinen Einfluss darauf, ob, wann oder wie viele Termine freigegeben werden; eine Kommune kann während der Laufzeit dieser Vereinbarung auch gar keine Termine freigeben.
5.3 Andere Paare, Agenturen und automatisierte Dienste konkurrieren um dieselben Termine. Ein Termin kann in demselben Moment, in dem er erscheint, von einer anderen Partei belegt werden.
5.4 Eine Kommune kann ihr Online-Buchungssystem jederzeit und ohne Ankündigung ändern, einschränken oder abschalten, wodurch diese Leistung enden kann, bevor ein Termin gesichert wurde.
6.1 Die Vergütung beträgt pauschal 499,00 € und ist mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung vollständig fällig.
6.2 Die Leistung beginnt, sobald die Zahlung eingegangen ist und ein gültiger Buchungslink vorliegt; sie kann danach nicht pausiert, ausgesetzt oder rückgängig gemacht werden.
6.3 Die Vergütung ist in voller Höhe verdient, sobald ein Trauungstermin reserviert wurde, unabhängig davon, wie schnell dies geschieht. Ein bereits in der ersten Nacht gesicherter Termin ist das beabsichtigte Ergebnis dieser Leistung und begründet keine Minderung.
6.4 Wird bis zum Ende dieser Vereinbarung nach §7 kein Trauungstermin gesichert, werden 249,50 € — also 50 % der Vergütung — erstattet. Die verbleibenden 50 % werden als Ausgleich für Vorbereitung, Überwachung und technische Arbeiten einbehalten, die in Ihrem Auftrag erbracht werden, unabhängig davon, ob die Kommune einen Termin freigibt. Ein weitergehender Ausgleich wird nicht geschuldet.
6.5 Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Versuch aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund scheitert oder durch Ihr eigenes Handeln entbehrlich wird, einschließlich der in §8 genannten Umstände.
7.1 Die Leistung beginnt in der ersten Nacht nach Eingang der Zahlung und eines gültigen Buchungslinks und läuft bis zum Eintritt des zuerst eintretenden der folgenden Ereignisse:
a. ein Trauungstermin erfolgreich reserviert wurde;
b. Ihr Buchungslink oder Ihre Genehmigung abläuft, wie in §2 angegeben;
c. Sie uns schriftlich zum Abbruch auffordern;
d. die Kommune ihr Online-Buchungssystem abschaltet oder ersetzt.
7.2 Sie werden informiert, sobald ein Termin reserviert wurde, in jedem Fall innerhalb eines Werktages.
8.1 Sie müssen einen Buchungslink bereitstellen, der gültig und noch nicht verwendet ist. Mit einem bereits verwendeten, abgelaufenen oder widerrufenen Link kann nicht gearbeitet werden; wird dies erst nach Leistungsbeginn festgestellt, besteht kein Erstattungsanspruch.
8.2 Während der Laufzeit dieser Vereinbarung dürfen Sie nicht selbst versuchen, einen Trauungstermin zu reservieren, und keine andere Person, Agentur oder Dienstleistung damit beauftragen oder dies zulassen.
8.3 Wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung ein Trauungstermin von Ihnen oder einer anderen Partei reserviert, gilt die Leistung als vollständig erbracht und die volle Vergütung von 499,00 € wird einbehalten. Zweck dieser Leistung ist die Beschaffung eines Trauungstermins; sobald ein solcher besteht, kann die Leistung nicht mehr erbracht werden, und die bereits erbrachte Vorbereitung und Überwachung ist nicht rückholbar. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
8.4 Sie müssen Denmark Wedding Services unverzüglich informieren, wenn auf irgendeinem Weg ein Termin gesichert wurde oder wenn Ihre Genehmigung widerrufen wird oder abläuft.
8.5 Sie bestätigen, dass der Buchungslink Ihnen gehört, dass Sie zu seiner Verwendung berechtigt sind und dass beide Partner dieser Vereinbarung zustimmen.
9.1 Diese Leistung ist wertlos, wenn sie verzögert wird. Trauungstermine werden unvorhersehbar freigegeben und sind innerhalb von Sekunden belegt; jede Wartefrist würde bedeuten, dass jeder in der Zwischenzeit freigegebene Termin an eine andere Partei verloren geht. Sie weisen Denmark Wedding Services daher an, unverzüglich zu beginnen.
9.2 Nach dem Gesetz erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher ausdrücklich den sofortigen Beginn verlangt und von dieser Folge Kenntnis erhalten hat (§356 Abs. 4 BGB). Die Reservierung Ihres Trauungstermins stellt die vollständige Erbringung dar. Ab diesem Zeitpunkt bestehen kein Widerrufsrecht und kein Erstattungsanspruch.
9.3 Widerrufen Sie dennoch nach Leistungsbeginn, aber bevor ein Termin reserviert wurde, schulden Sie Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung. Die Parteien vereinbaren hierfür 50 % der Vergütung (249,50 €) als realistische Schätzung der erbrachten Vorbereitung und Überwachung, entsprechend dem in §6.4 angewandten Anteil.
9.4 Zwingende verbraucherschützende Rechte bleiben von diesem Abschnitt unberührt.
10.1 Denmark Wedding Services haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit von Trauungsterminen und nicht für Termine, die von anderen Parteien belegt wurden.
10.2 Denmark Wedding Services haftet nicht für Kosten, die Ihnen im Vertrauen auf einen Termin entstehen, einschließlich Reise, Unterkunft und Gästearrangements, und nicht für Folgeschäden daraus, dass kein Termin gesichert wurde oder ein Termin später von der Kommune geändert oder abgesagt wird.
10.3 Denmark Wedding Services haftet nicht für technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, einschließlich Änderungen am Buchungssystem der Kommune, Netzunterbrechungen oder der Nichtverfügbarkeit der Systeme der Kommune.
10.4 Im Falle höherer Gewalt haftet keine Partei für die Nichterfüllung ihrer Pflichten.
10.5 Die Schadensersatzhaftung ist auf die Höhe der gezahlten Vergütung begrenzt, ausgenommen Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, für die die gesetzliche Haftung gilt.
11.1 Ihr Buchungslink ermöglicht es, in Ihrem Namen einen Trauungstermin zu buchen oder zu stornieren. Er wird sicher gespeichert, ausschließlich zur Reservierung Ihres Trauungstermins verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
11.2 Der Buchungslink und die zugehörigen Aufzeichnungen werden gelöscht, sobald ein Termin gesichert wurde oder diese Vereinbarung endet, soweit Aufzeichnungen nicht zum Nachweis der erbrachten Leistung aufzubewahren sind.
11.3 Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Sie können jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
12.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Streitigkeiten werden einvernehmlich beigelegt. Kommt keine Einigung zustande, sind die Gerichte in Düsseldorf, Deutschland, zuständig, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Diese Vereinbarung wird in deutscher Sprache geschlossen. Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen alle Parteien, dass sie sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen, einschließlich der Weisung in §4 und des Fehlens jeder Garantie in §5.